Was ist neu?
Im Mai 2024 hat die EU ein neues Regelwerk gegen Geldwäsche beschlossen. Die Verordnung 2024/1624 gilt ab dem 10. Juli 2027 und begrenzt Barzahlungen im geschäftlichen Bereich auf 10.000 Euro. Davon sind auch Fahrzeughändler betroffen.
Ab 10. Juli 2027 dürfen Unternehmen und Autohändler in Österreich keine Barzahlungen über 10.000 Euro mehr annehmen oder leisten. Alles darüber muss zwingend per Überweisung oder elektronisch abgewickelt werden.
Die neuen Grenzen im Überblick
Händler müssen die Identität des Käufers erfassen und dokumentieren. Anonyme Barzahlungen sind ab dieser Grenze nicht mehr möglich.
Barzahlung im Geschäftsverkehr verboten. Zahlung muss zwingend elektronisch erfolgen. Gilt für Händler und Käufer gleichermaßen.
Was gilt schon jetzt?
Neu ist die 10.000-Euro-Grenze zwar erst ab 2027, aber bereits heute gelten in Österreich strenge Geldwäsche-Regeln im Fahrzeughandel. Autohändler sind schon jetzt verpflichtet, bei Barzahlungen ab 10.000 Euro umfangreiche Sorgfaltspflichten einzuhalten, Ausweiskopien anzufertigen und diese mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Wann tritt was in Kraft?
Bereits gültig: Sorgfaltspflichten ab 10.000 Euro
Autohändler müssen bei Barzahlungen ab 10.000 Euro die Identität des Kunden prüfen, dokumentieren und Unterlagen fünf Jahre lang aufbewahren.
Ab 10. Juli 2027: Bargeldverbot über 10.000 Euro
Barzahlungen über 10.000 Euro im Geschäftsverkehr werden vollständig verboten. Identitätspflicht bereits ab 3.000 Euro.
Neue EU-Behörde übernimmt Kontrolle
Eine neue EU-Aufsichtsbehörde mit Sitz in Frankfurt wird die Einhaltung der Regeln künftig überwachen und bei Verstößen eingreifen.
Was gilt für Privatpersonen?
Wer sein Auto privat an eine andere Privatperson verkauft, ist von der neuen Bargeld-Obergrenze ausgenommen. Ein klassischer Privatverkauf zwischen zwei Nachbarn oder über willhaben.at bleibt also weiterhin ohne Barlimit möglich.
Privatpersonen untereinander sind von der 10.000-Euro-Grenze ausgenommen. Die Regelung betrifft ausschließlich gewerbliche Transaktionen mit Unternehmen und Händlern.
Was bedeutet das beim Autoverkauf an einen Händler?
Wer sein Fahrzeug an einen Autohändler verkauft, muss sich darauf einstellen, dass Beträge über der Grenze künftig nicht mehr bar ausgezahlt werden können. AutoGo wickelt Ankäufe nachvollziehbar per Banküberweisung ab.
Der Vorteil für Verkäufer ist dabei klar: Eine Überweisung ist rückverfolgbar, dokumentiert und schützt beide Seiten. Wer sein Auto für mehr als 10.000 Euro verkauft, ist mit einem seriösen Händler und elektronischer Zahlung deutlich besser aufgestellt als mit einer Barzahlung von einer unbekannten Privatperson.
Unabhängig von der Zahlungsart sollten Vertrag, Fahrzeugpapiere und Übergabe vorbereitet sein. Unsere Checkliste der Unterlagen für den Autoverkauf zeigt, was Sie in Österreich bereitlegen sollten.
Fazit
Bei einem Verkauf an ein Unternehmen sollten Zahlungsart, Kontodaten und Übergabezeitpunkt vorab schriftlich vereinbart werden. Für Beträge über 10.000 Euro ist ab 10. Juli 2027 eine unbare Zahlung erforderlich.
Stand: 31. Juli 2026. Quellen: EU-Verordnung 2024/1624 und WKO-Informationen für den Fahrzeughandel.
Häufig gestellte Fragen
Die EU-weite Bargeldgrenze für Geschäfte mit Händlern tritt am 10. Juli 2027 in Kraft. Bis dahin gelten in Österreich bereits bestehende Sorgfaltspflichten ab 10.000 Euro (Ausweiskopie, Dokumentation).
Zahlungen zwischen natürlichen Personen, die nicht beruflich handeln, sind von dieser EU-Obergrenze ausgenommen. Zusätzliche nationale Regeln können trotzdem zu beachten sein.
Die EU-Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, geeignete Maßnahmen und Sanktionen vorzusehen. Welche Folgen im Einzelfall eintreten, richtet sich nach den anwendbaren Vorschriften.
AutoGo wickelt die Zahlung nachvollziehbar per Banküberweisung ab. Die konkrete Zahlungsart und der Zeitpunkt werden vor der Fahrzeugübergabe vereinbart.
Ab 3.000 Euro muss der Händler die Identität des Käufers bzw. Verkäufers prüfen, eine Ausweiskopie anfertigen und diese mindestens fünf Jahre aufbewahren. Anonyme Barzahlungen sind ab dieser Grenze nicht mehr möglich.
Ja. Eine Überweisung ist für beide Seiten rückverfolgbar und dokumentiert. Sie schützt Verkäufer vor gefälschten Scheinen und vor Streitigkeiten über den Zahlungseingang. Gerade bei höheren Beträgen ist die Überweisung die rechtlich und praktisch sicherere Wahl.